AGB
1. Abschluss des Vertrages
1.1. Mit der Buchungsanfrage bietet der Kunde (Mieter) der Maison d´Or Ferienimmobilien AG (Vermieter) den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vermieter nimmt den Abschluss des Vertrages mit Buchungsbestätigung und Erhalt der Anzahlung an.
1.2. Bis zum Beginn des Ferienaufenthaltes kann der Mieter verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Ferienhausvertrag eintritt. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen an einen Ferienhausaufenthalt nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Ferienhausvertrag ein, so haften er und der Mieter als Gesamtschuldner gegenüber dem Vermieter für den Mietpreis.
2. Bezahlung
2.1. Die Mietanzahlung entspricht der Kaution und ist sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Die Restzahlung erfolgt bis spätestens 8 Wochen vor Mietbeginn. Werden Zahlungen nicht vertragsgemäß geleistet, kann das als Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag entsprechend Punkt. 5 gewertet werden. Damit werden die dort festgelegten Zahlungen fällig. Alle Zahlungen haben spesenfrei in der Währung des Buchungsvorgangs zu erfolgen. Evtl. Kreditkartengebühren, Kosten von Zahlungsdiensten oder andere Kosten im Zusammenhang mit Währungen und Zahlungsverkehr gehen zu Lasten des Mieters und sind spätestens mit Abrechnung der Kaution zu begleichen.
2.2. Die Nebenkosten die durch Verbrauch entstehen sind, bei Nichtbuchung der Servicepauschale(s. 3.8.), vor Ort nach Ver-brauch (Zählerstände) zu bezahlen, bzw. mit der gezahlten Kaution zu verrechnen. Ebenfalls mit der Kaution zu verrechnen sind evtl. zu verantwortende Schäden an Inventar und Einrichtung des Hauses. Eine Inventarliste mit Preisen liegt im Haus aus.
2.3. Mietpreise sind in der Regel als Wochenpreise und in Landeswährung angegeben.
2.4. Die Preise/Leistungsbeschreibungen sind unter Vorbehalt und abhängig von Preissteigerungen, Druckfehlern. Es gelten die Preise die im Internet unter der Website des Ferienhauses veröffentlicht sind.
3. Das gemietete Ferienhaus
3.1. Das vom Mieter gemietete Objekt ist Eigentum von Privatpersonen. Die General-Vermietung erfolgt durch die Maison d´Or Ferienimmobilien AG. Für die Beschreibung, Ausstattung und Sauberkeit übernimmt der Vermieter nur insoweit die Verantwor-tung, als dies bei ständig wechselnden Mietern möglich ist.
3.2. Das Ferienhaus/die Ferienwohnung darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebenen Personenzahl bewohnt wer-den. Überzählige Personen können vom Vermieter abgewiesen werden.
3.3. Die Vermietung erfolgt ausschließlich wochenweise. Die Anreise erfolgt 16:00 – 23:00 Uhr und Abreise bis 10:00 Uhr. Die Zeiten sind unbedingt einzuhalten! Ausnahmen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter möglich.
3.4. Sollte der Mieter am Anreisetag nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter oder dessen Vertreter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen.
3.5. Die Nutzung von Zelten und Wohnmobilen sind auf dem Grundstück sind nicht gestattet.
3.6. Für die Reinhaltung des Mietobjektes ist der Mieter verantwortlich. Bei Abreise ist das Mietobjekt mit Inventar gereinigt zu hinterlassen. Die Endreinigung erfolgt durch den Mieter oder bei Inanspruchnahme der Servicepauschale (siehe 3.8.) durch Personal des Vermieters vor Ort. Das Mietobjekt mit Terrassen muss jedoch auch bei Inanspruchnahme der Servicepauschale besenrein und aufgeräumt sein, das Geschirr gespült und der Müll entsorgt sein. Grill und Backofen müssen sauber sein. Auf Wunsch kann das auch von unserem Serviceteam übernommen werden, ist aber dann beim Check Out anzugeben und wird gesondert berechnet.
3.7. Nebenkosten: Die Nebenkosten wie Wasser, Strom und Gas werden vor Ort abhängig vom tatsächlichen Verbrauch nach Ablesung von Zählerständen fällig. (s. auch 3.8.)
3.8. Servicepauschale: Der Mieter kann eine Servicepauschale für eine einmalige Zahlung unabhängig von der Personenzahl buchen. Darin enthalten sind sämtliche Nebenkosten wie Gas, Wasser, Strom, Bettwäsche, Handtücher, WLAN und Endreini-gung. Es wird daher empfohlen die Pauschale zu buchen. Soweit während des Aufenthaltes ein Wäschewechsel und Zwischen-reinigung gewünscht wird, so ist dies jeweils möglich. Die Preise entnehmen Sie bitte der jeweiligen Objekt Webseite.
Hinweis: Die Servicepauschale ist eine Fair-Use Flatrate. Wenn der stat. durchschnittliche Verbrauch pro Person für die Neben-kosten um mehr als 1/3 überschritten wird, entfällt die Flatrate und anstatt dessen werden die tatsächlichen Kosten berechnet. Die enthaltene finale Reinigung setzt voraus, dass Herd und Grill sauber, Spülmaschine leer, Müll entsorgt und das Haus besen-rein und aufgeräumt verlassen wird.
3.9. Das Mitführen von Haustieren ist ausdrücklich nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung, also falls Haustiere im Ferienhaus durch den Vermieter oder seine Vertretung vor Ort angetroffen werden, gilt der Mietvertrag als fristlos gekündigt. Dies gilt auch in Bezug auf die angegebene Personenzahl. Es entfallen in diesem Falle jegliche Schadenersatzansprüche an den Vermieter.
3.10. Der Umfang der vertraglichen Leistung zum Mietobjekt ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im Inter-net. Nebenabreden zur Leistungsbeschreibung bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Vermieters.
3.11. Bettzeug, Handtücher, Badehandtücher, werden nur bei Inanspruchnahme der Servicepauschale (s. 3.8.) vom Vermieter für die Dauer des Aufenthaltes gestellt.
3.12. Reklamationen müssen durch den Mieter sofort bzw. spätestens binnen 24 Stunden vom Ferienort aus dem Vermieter per Mail oder per Fax gemeldet werden. Der Vermieter ist bestrebt, die Mängel in einer angemessenen Frist zu beseitigen. Spätere Reklamationen werden vom Vermieter nicht anerkannt und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Nach Mietzeitende vorge-brachte Beanstandungen werden nicht anerkannt und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Es besteht hier die Mitwirkungs-pflicht des Mieters um den Schaden möglichst gering zu halten.
3.13. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für den Mieter oder mitreisende Personen und für von denen in das Ferienhaus eingebrachte Gut. Eine Versicherung ist hierfür nicht abgeschlossen.
3.14. Schäden durch unsachgemäße Bedienung des Inventars gehen zu Lasten des Mieters.
4. Änderungen der Leistungen
Die Bilder im Katalog (Homepage) sind ohne Gewähr. Änderungen von Einrichtung und Ausstattung des Mietobjektes bleiben vorbehalten und begründen keine Ansprüche des Mieters. Sie sind jedoch grundsätzlich den beispielhaft angegebenen gleich-wertig. Es ist möglich, dass der Vermieter Räume oder evtl. Möbelstücke für seine persönlichen Sachen verschlossen hält. Diese Räume sind in der Beschreibung nicht angegeben.
5. Rücktritt durch den Mieter (siehe auch 1.2.)
Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten oder einen Ersatzmieter stellen. Die Erklärung zu Rücktritt oder Er-satzmieter ist von dem Tage an wirksam, an dem sie beim Gastgeber eingeht. Um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden, wird die Schriftform (Brief, Fax, E-Mail) empfohlen. Die Kosten betragen:
bis 99 Tage vor Anreise: Die geleistete Anzahlung
99 bis 60 Tage vor Anreise: 50 % des Mietpreises
60 bis 0 Tage vor Anreise: 100 % des Mietpreises
Bei Nichtanreise hat der Mieter den Gastgeber innerhalb von 48 Stunden zu informieren.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
6.1 Nimmt der Mieter Leistungen des Vermieters nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
6.2 Auch bei Beeinträchtigung des Urlaubs oder des Mietobjekts durch höhere Gewalt haftet der Vermieter nicht! In solchen Fällen gehen entstehende Mehr u.- Mietkosten zu Lasten des Mieters.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
7.1. Wenn die Bereitstellung des Ferienhauses aus für den nicht vertretbaren Gründen undurchführbar ist, z.B. Verkauf des Hauses durch den Vermieter, anderweitige Vermietung, Nichtbewohnbarkeit durch größere Schäden etc. wird der versuchen in diesem Fall ein Ersatzobjekt anzubieten, ist dieses nicht möglich oder findet das Ersatzobjekt nicht die Zustimmung des Mieters, wird die an den Vermieter gezahlte Miete zurückerstattet. Ein weitergehender Ersatzanspruch bzw. Entschädigung ist ausge-schlossen.
7.2. Wenn der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen gem. Ziffer 2 nicht nachkommt wird der Vermieter eine Zahlungserinne-rung mit Fristsetzung zusenden. Nach Fristablauf ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag zu kündigen, hierbei gelten die Stor-nopauschalen gemäß Ziffer 5.
7.3. Entfernungsangaben zur Umgebung sind ca. Angaben nach Auskunft des Vermieters und ohne Gewähr.
8. Schlussbedingungen
8.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Mietbedingungen und/oder des Mietvertrages lässt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.
8.2. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt nebst Zubehör und Inventar sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Er haftet für alle Schäden, die er oder die ihn begleitenden Personen verursachen. Der Mieter ist für das gemietete Mietobjekt Gesamt-schuldner.
8.3. Der Mietvertrag wird rechtswirksam, wenn die Buchung des Mieters durch den Vermieter bestätigt wurde und die Kaution entrichtet wurde. Abweichende und/oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen immer der Schriftform.
8.4. Die Beschreibung im Internet wird nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, ist jedoch ohne Gewähr.
8.5. Für berechtigte Mängel und Reklamationen zur Mietsache haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter. Liechtensteinisches Recht ist anwendbar. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Vaduz vereinbart.